Herzlich willkommen bei Oldtimer-Recht

Bisher freuten sich zumeist Cabriobesitzer über die mit einem Saisonkennzeichen verbundene Ersparnis an Kfz-Steuer und Versicherung. Seit dem 01.Oktober 2017 ist es soweit: Das Saisonkennzeichen ist jetzt auch für Oldtimer möglich. Nach entsprechender Gesetzesänderung können auch H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen ausgegeben werden. Mindestens 2 und höchstens 11 Monate kann der gewählte Saisonzeitraum betragen.  

Fraglich ist jedoch, ob man sein ursprüngliches Kennzeichen behalten kann, zumal nur insgesamt 8 Zeichen (Buchstaben bzw. Ziffern) erlaubt sein sollen, so dass es in Zulassungsbezirken mit drei Buchstaben auch knapp werden könnte.