Oldtimerkauf / Youngtimerkauf

Oldtimer und zunehmend auch Youngtimer werden zunehmend auch als Anlageobjekte interessant.

Bild eines Oldtimer Modells auf einem KaufvertragBei einem Oldtimerkauf oder -verkauf gibt es zur Vermeidung böser Überraschungen einiges bei der Vertragsgestaltung zu beachten und zu überprüfen.
Beispielsweise seien hier  Zustandsbeschreibungen, Beschaffenheitsangaben und Gewährleistungsverpflichtungen genannt. Auch kann es Streit über eine Garantie oder die Abgrenzung von Mangel zu Verschleiß geben.


Treten nach einem Kauf Mängel auf, empfiehlt sich für die Durchsetzung von Gewährleistungsrechten wie z.B.: Nachbesserung, Schadenersatz oder Wandlung (Rücktritt) die Vertretung durch einen entsprechend versierten "Oldtimeranwalt"

Hier ist Rechtsanwalt Schlemm ist als Oldtimeranwalt u.a. in  diesen Bereichen tätig:

  • Vertragsprüfung und individuelle Vertragsgestaltung beim Oldtimerkauf / -verkauf
  • Beratung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
  • Vertretung in Streitigkeiten Kaufverträge von Oldtimern betreffend
  • Prozessvertretung in Streitigkeiten rund um einen Oldtimerkauf
  • Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens