Jetzt wird´s eng - Oldtimer-Saisonkennzeichen sind da!

Bisher freuten sich zumeist Cabriobesitzer über die mit einem Saisonkennzeichen verbundene Ersparnis an Kfz-Steuer und Versicherung. Seit dem 01.Oktober 2017 ist es soweit: Das Saisonkennzeichen ist jetzt auch für Oldtimer möglich. Nach entsprechender Gesetzesänderung können auch H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen ausgegeben werden. Mindestens 2 und höchstens 11 Monate kann der gewählte Saisonzeitraum betragen.  

Fraglich ist jedoch, ob man sein ursprüngliches Kennzeichen behalten kann, zumal nur insgesamt 8 Zeichen (Buchstaben bzw. Ziffern) erlaubt sein sollen, so dass es in Zulassungsbezirken mit drei Buchstaben auch knapp werden könnte.

Endlich! Saisonkennzeichen auch für Oldtimer

Der Weg ist frei: Eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung machts möglich: H-Kennzeichen gibt es zukünftug auch als Saisonkennzeichen. Jetzt wurde gesetzlich klargestellt, dass eine Kombination eines Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen) mit einem Saisonkennzeichen zulässig ist.

Quelle: Bundesrat, Plenarprotokoll 953. Sitzung; Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 

Oldtimerrechtstag

Am 12.09 - 14.09.2013 findet der 4. Deutsche Oldtimerrechtstag in Korntal-Münchingen statt. RA Schlemm nimmt zum Zwecke der Fortbildung daran teil.

Auf dem Programm steht u.a.

  • Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden und ihre Relevanz für Oldtimer
  • Gewährleistung beim Oldtimerkauf
  • Oldtimer als Dienstwagen

Ein Kurzbericht über diese Fachtagung folgt.