Endlich! Saisonkennzeichen auch für Oldtimer

Der Weg ist frei: Eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung machts möglich: H-Kennzeichen gibt es zukünftug auch als Saisonkennzeichen. Jetzt wurde gesetzlich klargestellt, dass eine Kombination eines Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen) mit einem Saisonkennzeichen zulässig ist.

Quelle: Bundesrat, Plenarprotokoll 953. Sitzung; Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 

Oldtimerrechtstag

Am 12.09 - 14.09.2013 findet der 4. Deutsche Oldtimerrechtstag in Korntal-Münchingen statt. RA Schlemm nimmt zum Zwecke der Fortbildung daran teil.

Auf dem Programm steht u.a.

  • Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden und ihre Relevanz für Oldtimer
  • Gewährleistung beim Oldtimerkauf
  • Oldtimer als Dienstwagen

Ein Kurzbericht über diese Fachtagung folgt.