Kommt jetzt das Aus für günstige Besteuerung von Oldtimern?

Kommt jetzt das Aus für die günstige Pauschalbesteuerung von Oldtimern?

Unter dem Titel: "Immer mehr Oldtimer-Kennzeichen für Alltagsfahrzeuge: Hoher Steuerverzicht und Schadstoffbelastung" hat der  Bundesrechnungshof nun die günstige Pauschalsteuer für solche Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beanstandet, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden.

Die Argumente:

 

  • hoher Steuerverzicht
  • hohe Schadstoffbelastung
  • rasante Zunahme auf fast 400.000 steuerlich begünstigte Fahrzeuge
  • die jährlichen Einnahmen aus der Kfz-Steuer

Der Bundesrechnungshof hat nun das Bundesfinanzministerium (BMF) zu einer zügigen Gesetzesinitiative aufgefordert mit dem Ziel, Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen.

 Interessant ist die Reaktion des BMF.  Dieses bestreitet, dass mit der besonderen Oldtimer-Besteuerung Fahrzeuge, die im Alltagsverkehr als übliche Verkehrsmittel eingesetzt werden, subventioniert werden.

Die weiteren Gegenargumente:

  •  Die Voraussetzungen für die Erteilung des H-Kennzeichens sind nicht gelockert worden
  •  Dem BMF seien keine belastbaren Zahlen darüber bekannt, ob, und falls ja, in welchem Ausmaß überhaupt Oldtimer als Alltagsfahrzeuge genutzt werden
  •  ausweislich der Studie „Emissionen von über 30 Jahre alten Fahrzeugen"  Bundesanstalt für Straßenwesen wurden jedoch lediglich geringe durchschnittliche Jahresfahrleistungen von Oldtimern  ermittelt, was gegen eine signifikante Alltagsnutzung von Oldtimern spreche.

 Quelle: Mitteilung des Bundesrechnungshofes  vom 18.4.2023

 Fazit:

Bleibt es bei der Einstellung des BMF, dann haben Oldtimerfahrer keine Steuererhöhung zu befürchten.   Die Chancen dafür dürften ziemlich gut stehen;  die Argumente des BMF sind jedenfalls wesentlich überzeugender als diejenigen des Bundesrechnungshofes.  Auch stellt sich die Frage,  wer und durch wen überprüft werden soll, ob Oldtimer als Alltagsfahrzeug genutzt werden.