Youngtimer
Youngtimer ist eine Bezeichnung für „angehende“ Oldtimer.
Sie werden immer beliebter, da sie -im Gegensatz zu manchem Oldtimer- öfters zu finden und damit auch leichter und meist wesentlich günstiger zu haben sind.
Wenn dann aus einem Youngtimer mal ein gepflegter Oldtimer mit entsprechender Wertsteigerung werden soll, wird –außer guter Pflege- auch die eine oder andere Restauration nötig.
Die verschiedenen Rechtsgebiete des „Oldtimerrechts“ sind also auch für Youngtimer relevant, z.B.:
- Youngtimerunfall - Verkehrsunfall mit Youngtimer
- Youngtimerkauf - Beratung und Vertragsgestaltung
- Gewährleistung oder Garantie beim Youngtimerkauf
- Streit nach Youngtimerrestautation, Motoreninstandsetzung etc.
- Probleme beim "Übergang" zum H-Kennzeichen