BGH stärkt Rechte von Käufern - auch beim Oldtimerkauf!

Der BGH hat seine Rechtsprechung im Gewährleistungsrecht zugunsten von Käufern geändert. Dies hat auch erhebliche Auswirkung für den Oldtimerkauf.

Der Fall:

Anlaß war ein Gebrauchtwagenkauf eines BMW 325d touring von einem Händler. 5 Monate nach der Fahrzeugübergabe trat ein Mangel im Automatikgetriebe auf.  Nach erfolgloser Fristsetzung zur Mangelbeseitigung trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises und den Ersatz geltend gemachter Schäden.

OLG Hamm: H-Zulassung muß zu Recht bestehen

Achtung beim Oldtimerkauf bzw. -verkauf!

Der Fall:

Ein privater Verkäufer stellte einen Oldtimer Ford "Seven Plus" Bj. 1962 in die Internetplattform "Mobile.de" Dort gab er an, dass der Wagen "selbstverständlich bereits eine H-Zulassung" habe. Dies teilte er den zukünftigen Käufer ebenso per E-Mail mit. Im schriftlichen Kaufvertrag - in welchem ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde -wurde die H-Zulassungsbeschaffenheit nicht aufgeführt. Es stellte sich später heraus, dass der Oldtimer tatsächlich bereits einmal eine H-Zulassung hatte.

Porsche-Crash mit Haftungsausschluß

Der Fall:
-mit "Oldtimerrelevanz"- Das OLG Karlsruhe hatte über einen Unfall zu entscheiden, der sich auf einer geschlossenen Strecke (Hockenheimring) während einer vom Veranstalter als "Fahrsicherheits-Veranstaltung" genannten Veranstaltung des Württembergischen Porsche-Clubs ereignete.

Geplant war ein geführtes und freies Fahren und schließlich eine Gleichmäßigkeitsprüfung mit zwei Wertungsläufen.

In der Ausschreibung war eine  Haftungsausschlußerklärung enthalten, welche außer dem Veranstalter auch andere Teilnehmer und die dazugehörigen Fahrzeugeigner als Begünstigte aufführte und welche die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung ausschloß.

Es kollidierten in der Spitzkehre nach der "Parabolika-Kurve" ein Porsche Carrera 4S mit einem GT3 RS. Danach verklagte der Eigentümer des Carrera 4S denjenigen des GT3 RS.  Der Kläger ließ dabei vortragen, dass der vermeintliche Unfallverursacher nach dem Unfall geäußert haben soll:

"Der Gaul sei mit ihm durchgegangen, er habe die Sau rausgelassen, er sei für den Schaden verantwortlich und werde dafür aufkommen“.

Nach Beweisaufnahme aufgrund streitigen Unfallhergangs wies das erstinstanzliche Landgericht die Klage ab und der Fall gelangte in der Berufung zum OLG.

Oldtimerverkauf Porsche 911 als "Oldtimer mit Macken"

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte über den Verkauf eines Oldtimers des Typs Porsche 911 targa zu entscheiden.

Der Fall:
Der Porsche wurde von einem Händler im Internet mit bestandener TÜV-Hauptuntersuchung durch den TÜV Rheinland angeboten. Der Porsche wurde auf Basis der Classic-Data-Bewertungskriterien mit der Zustandsnote 3- bewertet und der Marktwert auf € 20.000,- geschätzt.

Im Vertrag wurde aufgeführt:

Freie Werkstattwahl - BGH kippt unzulässige Klausel in Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen

Der Fall:
Der Käufer eines Gebrauchtwagens kaufte in einem Autohaus einen Gebrauchtwagen "inkl. 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gemäß Bestimmungen der Car-Garantie". In den Garantiebedingungen war u.a. eine Klausel enthalten, welche als Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche die Durchführung von Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in der Werkstatt des Verkäufers bzw. Garantiegebers oder in einer vom Fahrzeughersteller anerkannten Vertragswerkstatt vorschrieb.

Der Gebrauchtwagenkäufer ließ fünf Monate nach dem Kauf die vierte Inspektion bzw. den vierten Service in einer freien  Werkstatt durchführen.

Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimerkauf

Der Bundesgerichtshof hatte am 13. März über einen Oldtimerkauf zu entscheiden.

Der Fall:
Ein Autohändler verkaufte einen Oldtimer Mercedes 280 SE. In der "verbindlichen Bestellung"zum Kaufvertrag hat er unter der Rubrik "Ausstattung" aufgeführt: "positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original".

Der Händler hatte den Mercedes für die Begutachtung nach § 21c StVZO (Anmerkung: Begutachtung für das H-Kennzeichen) Beim TÜV vorführen lassen und dabei eine die Hauptuntersuchung ersetzende positive Begutachtung erhalten.